Diese Vereinbarung zum Wondershare Filmora-Empfehlungsprogramm („Vereinbarung“) wird von und zwischen Wondershare Technology Group Co. ltd. („Wondershare“) und der empfehlenden Partei, die diese Vereinbarung umsetzt („Teilnehmer“), geschlossen. Der Teilnehmer muss diese Vereinbarung einhalten, wenn er an dem in dieser Vereinbarung beschriebenen Wondershare Filmora-Empfehlungsprogramm (das „Programm“) teilnimmt. Sie versichern und garantieren, dass Sie (i) über alle erforderlichen rechtlichen Befugnisse verfügen, um diese Vereinbarung einzugehen, (ii) diese Vereinbarung gelesen und verstanden haben und (iii) mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden sind. Wenn Sie nicht die rechtliche Befugnis haben, diese Vereinbarung einzugehen, oder mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, klicken Sie nicht auf die Schaltfläche unten, um diese Vereinbarung zu akzeptieren.
Diese Vereinbarung tritt zwischen dem Teilnehmer und Wondershare an dem Tag in Kraft, an dem der Teilnehmer seine Zustimmung zu dieser Vereinbarung elektronisch bestätigt.
1. Definitions
- 1.1„Benutzerspezifische URL“ bezeichnet die eindeutige URL oder das Domänen-Widget, die bzw. das dem Teilnehmer von Wondershare zur Verfügung gestellt wird, um die vom Teilnehmer eingereichten berechtigten Empfehlungen mit dem Programmkonto des Teilnehmers zu verknüpfen.
- 1.2 „Berechtigte Empfehlungsempfänger“ sind berechtigte potenzielle Neukunden (mit Ausnahme von nicht berechtigten Empfehlungsempfängern), die sich berechtigt für Wondershare Filmora registrieren können. „Berechtigt registrierte Benutzer“ sind nur Benutzer, die sich noch nie für ein Wondershare WSID-Konto in irgendeiner Form registriert haben und die sich zum ersten Mal per E-Mail, Facebook-ID, X-ID (ehemals Twitter) oder Apple-ID registriert und ein WSID-Konto erstellt haben;
- 1.3 „Wondershare Filmora-Abonnementservice“ oder „Service“ bezeichnet den Wondershare Filmora-Abonnementservice, der von Wondershare unter dem Namen Wondershare Filmora an die Öffentlichkeit vertrieben wird. Filmora-Abonnementservices, wie z. B. Filmora Software, Filmora Ressourcen-Pakete, Filmora KI Credits, usw., wie detaillierter beschrieben unter https://filmora.wondershare.de Wondershare kann diese URLs und Servicebeschreibungen jederzeit aktualisieren.
- 1.4 „ Belohnung“ ist ein einlösbarer Gutschein, ein Werbecode oder ein sonstiger Anreiz, der vom Teilnehmer für die Werbung und Vermarktung der Services im Rahmen dieser Vereinbarung verwendet werden kann.
- 1.5 „Nicht berechtigte Empfehlungen“ umfassen staatlich kontrollierte Einrichtungen und deren Mitarbeiter, politische Parteien und Kandidaten, Kunden, die Dienstleistungen über einen Handelspartner erwerben, und jede andere Person oder Einrichtung, die bereits bei Wondershare registriert ist.
- 1.6 „Teilnehmer“ ist ein rechtsgültiger einzelner Benutzer, der ein Wondershare Filmora-Abonnement abgeschlossen hat und dessen Hauptgeschäftssitz oder Wohnsitz sich in dem in dieser Vereinbarung beschriebenen Gebiet befindet. Davon ausgenommen sind (i) staatlich kontrollierte Einrichtungen und deren Mitarbeiter; (ii) politische Parteien und Kandidaten; und (iii) Vertreter, Handlungsbefugte oder Mitarbeiter von Wondershare. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass am Creator-Monetarisierungsprogramm nur diejenigen teilnehmen, die die Filmora Software erworben haben und sich noch in der aktiven Abonnementperiode befinden, und dass spezifische Informationen über die Filmora Software auf der Website https://filmora.wondershare.de aufgeführt sind.
- 1.7 „Leitfaden zum Empfehlungsprogramm“ meint alle anwendbaren Programmbestimmungen, die den Teilnehmern von Wondershare über das offizielle Portal zusätzlich zu dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden und die die weitere Teilnahme der Teilnehmer am Programm regeln. Einzelheiten unterhttps://filmora.wondershare.de/event/referral-program-rules.html.
- 1.8 „Empfehlung“ bezeichnet einen potenziellen neuen Kunden, der die Services nutzen kann und von einem Teilnehmer über die Wondershare-Website übermittelt wird.
- 1.9 „Empfehlungsbelohnungen“ bezeichnet die Belohnungen, die Wondershare dem Teilnehmer für eine qualifizierte Empfehlung gewährt, die der Teilnehmer an Wondershare übermittelt und die zu einer gültigen Transaktion in einem bestimmten Land innerhalb des Gebietes führt. Informationen über Empfehlungsbelohnungen sind auf der folgenden Website (oder einer anderen von Wondershare angegebenen Website) zu finden:
https://filmora.wondershare.de/event/referral-program-rules.html
2. Programmübersicht.
Im Rahmen dieser Vereinbarung darf der Teilnehmer die Services nur bei berechtigten Empfehlungen, die sich im Geltungsbereich befinden, bewerben und darf die Services nicht an nicht berechtigte Empfehlungen vermarkten. Wondershare stellt dem Teilnehmer eine individuelle Webadresse zur Verfügung. Diese kann verwendet werden, um den Teilnehmer allen berechtigten Empfehlungen zuzuordnen, die eine gültige Transaktion gemäß dieser Vereinbarung getätigt haben. Wondershare kann dem Teilnehmer Anreize in Übereinstimmung mit den in dieser Vereinbarung festgelegten Beschränkungen und Richtlinien zuteilen. Wondershare kann dem Teilnehmer Belohnungen in Übereinstimmung mit den in dieser Vereinbarung festgelegten Beschränkungen und Richtlinien zuteilen. Gegebenenfalls kann der Teilnehmer benutzerdefinierte URLs, die von Wondershare zur Verfügung gestellt werden, auf seiner Website und in Marketingmaterialien für die Services in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung hinzufügen. Nur gültige Transaktionen, die über die benutzerspezifische URL des Teilnehmers abgeschlossen werden, erhalten eine Empfehlungsvergütung.Wondershare kann nach eigenem Ermessen Leitfäden für das Empfehlungsprogramm erstellen, die aktualisierte Informationen über die geltenden Empfehlungsvergütungen, Belohnungen und andere programmbezogene Details enthalten können. Die Bestimmungen eines solchen Regelwerks für das Empfehlungsprogramm sind Teil dieser Vereinbarung. Im Falle eines Widerspruchs zu einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung hat das Regelwerk für das Empfehlungsprogramm Vorrang.
3. Verteilung von benutzerspezifischen URLs und Anreizen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, benutzerspezifische URLs und Belohnungen unter der Voraussetzung weiterzugeben, dass (a) eine solche Weitergabe nur an berechtigte Empfehlungsempfänger erfolgt und (b) eine solche Weitergabe nur nach Genehmigung durch Wondershare erfolgt (die Genehmigung der Weitergabe wird dadurch angezeigt, dass Wondershare dem Teilnehmer die benutzerspezifischen URLs und alle anwendbaren Belohnungen zur Verfügung stellt). Alle Marketingmaterialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Inhalte, die per E-Mail verteilt werden) müssen (i) allen von Wondershare in Bezug auf das Empfehlungsprogramm gegebenen Anweisungen genau entsprechen; und (ii) die Bedingungen dieser Vereinbarung und alle geltenden Gesetze und staatlichen Vorschriften in Bezug auf Marketing, Privatsphäre und Datenschutz erfüllen. Bei der Verteilung von Inhalten per E-Mail muss der Teilnehmer (x) den Empfängern die Möglichkeit geben, den Erhalt künftiger Mitteilungen vom Teilnehmer abzulehnen; und (y) jede Belohnung zusammen mit den verbindlichen Geschäftsbedingungen von Wondershare für die entsprechende Belohnung anbieten. Gemäß geltendem Recht muss der Teilnehmer auf Aufforderung von Wondershare die Weitergabe der benutzerspezifischen URLs und Belohnungen an die von Wondershare angegebenen Empfänger blockieren (nach alleinigem Ermessen von Wondershare bestimmt).
4. Compliance.
Zusätzlich zu den anderen rechtlichen Anforderungen in dieser Vereinbarung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, Folgendes einzuhalten:- 4.1. Antikorruptionsgesetze und Berichterstattung. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle geltenden gewerblichen und staatlichen Antikorruptionsgesetze („Bestechungsgesetze“) einzuhalten, einschließlich des U.S. Foreign Corrupt Practices Act von 1977 und des U.K. Bribery Act 2010. Diese Gesetze verbieten die Bestechung durch die direkte oder indirekte Bereitstellung von Wertgegenständen an eine Person, einschließlich eines Regierungsbeamten, zum Zwecke der Erlangung oder Beibehaltung von Geschäftsbeziehungen oder zur Erlangung eines anderen unzulässigen Geschäftsvorteils. Korruption, die darin besteht, einer Person, einschließlich eines Regierungsbeamten, direkt oder indirekt Wertgegenstände anzubieten, um ein Geschäftsverhältnis einzugehen oder aufrechtzuerhalten oder einen anderen unzulässigen Geschäftsvorteil zu erlangen. Ein „Regierungsbeamter“ ist ein Angestellter der Regierung, ein Kandidat für ein öffentliches Amt oder ein Angestellter von Unternehmen, öffentlichen internationalen Organisationen und politischen Parteien, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der Regierung befinden. Außerdem darf der Teilnehmer keine Beschleunigungszahlungen leisten, d. h. Zahlungen, mit denen ein Beamter veranlasst werden soll, Standardaufgaben zu erfüllen, zu deren Erfüllung er ansonsten verpflichtet wäre. Wenn der Teilnehmer von verdächtigen, illegalen oder betrügerischen Aktivitäten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erfährt, muss der Teilnehmer die verdächtigen oder betrügerischen Aktivitäten innerhalb von 24 Stunden, nachdem er davon erfahren hat, an Wondershare unter https://support.wondershare.de/contact/login.html melden.
- 4.2 Exportkontrollen. Der Teilnehmer hält alle geltenden Exportkontrollen ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Export Administration Regulations des Handelsministeriums der Vereinigten Staaten und die vom Office of Foreign Assets Control des Finanzministeriums der Vereinigten Staaten verwalteten Sanktionsprogramme.
- 4.3 Richtlinie über die zulässige Nutzung. Der Teilnehmer wird keine von Wondershare zur Verfügung gestellten Inhalte, einschließlich des Wondershare-Namens oder der Services, im Zusammenhang mit Materialien, Websites oder sonstigem versenden, veröffentlichen, übertragen oder anderweitig nutzen, die (i) unerwünschte kommerzielle Massen-E-Mails generieren oder ermöglichen; (ii) zur Verletzung der Rechte anderer führen oder anderweitig dazu beitragen; (iii) einen rechtswidrigen, übergriffigen, verletzenden, diffamierenden oder betrügerischen Zweck verfolgen; (iv) obszöne oder pornografische Inhalte enthalten.
- 4.4 Zertifizierung. Durch die Übermittlung einer Empfehlung an Wondershare sichert der Teilnehmer Wondershare zu und bestätigt, dass jede solche Übermittlung: (i) nach bestem Wissen und Gewissen als berechtigte Empfehlung übermittelt wird; (ii) allen geltenden Gesetzen und behördlichen Vorschriften entspricht, einschließlich, ohne Einschränkung, wie oben beschrieben, und (iii) der Teilnehmer keinen anderweitigen Beschränkungen unterliegt, die ihn daran hindern, Wondershare die Empfehlung zu übermitteln oder als Teilnehmer am Programm zu agieren.
5. Markenmerkmale.
Jede Partei besitzt alle Rechte, Titel und Interessen an den Handelsnamen, Marken, Servicemarken, Logos und Domänennamen („Markenmerkmale“), die sie im Laufe der Zeit erworben hat. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Wondershare dem Teilnehmer während der Laufzeit der Vereinbarung eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Darstellung der Markenmerkmale von Wondershare, sofern die entsprechenden Markenmerkmale von Wondershare bereitgestellt werden und der Teilnehmer die Markenmerkmale im Programm nur wie auf der offiziellen Wondershare-Website beschrieben verwendet. Der Teilnehmer darf die Markenmerkmale im Programm nur wie auf der offiziellen Website von Wondershare beschrieben und nur zum Zweck der Werbung für die Services in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verwenden. Zusätzlich unterliegt jede Nutzung der Wondershare-Markenmerkmale dem eigenen Ermessen von Wondershare und muss mit den Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Landes übereinstimmen.Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Teilnehmer Wondershare eine nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz während der Laufzeit der Vereinbarung, damit Wondershare die Markenmerkmale des Teilnehmers nur zum Zwecke der Vermarktung der Programme oder zu anderen Zwecken, die von den Parteien einvernehmlich festgelegt werden, anzeigen kann (eine Zustimmung per E-Mail ist zulässig).
6. Zahlung
- 6.1 Zahlung Belohnungen. Wondershare kann Teilnehmern gelegentlich Belohnungen für ihre berechtigten Empfehlungen anbieten. Die Nutzung von Belohnungen unterliegt den administrativen Bedingungen, die von Wondershare bereitgestellt werden. Zu den Belohnungen gehören unter anderem Punkte, Rabatte, KI Credits, kostenlose Lizenzen oder andere Belohnungen.
- 6.2 Punktebeschreibung. Bei den Punkten handelt es sich um Belohnungen in Form von virtuellen Punkten, die nach Erfüllung der Einladungsbedingungen durch den Empfehlenden vergeben werden und im Filmora Konto-Center unter „Belohnungszentrum“ gegen von Wondershare zur Verfügung gestellte Vorteile eingelöst werden können. Ausführlichere Regeln finden Sie im Leitfaden: Regeln für Filmora-Punkte: https://filmora.wondershare.de/event/points-rules.html
- 6.3 Beschreibung des Punktelimits. Ein qualifizierter Teilnehmer kann pro Jahr maximal 10.000 Punkte erhalten. Es werden keine Punkte über 10.000 für das laufende Jahr vergeben. Teilnehmer können durch die Erfüllung von Aktivitätsaufgaben im nächsten Jahr wieder Punkte sammeln.
7. Steuern.
Der Teilnehmer ist für alle Steuern und Gebühren (falls zutreffend) im Zusammenhang mit der Empfehlung verantwortlich, mit Ausnahme von Steuern und Gebühren, die auf der Grundlage des Nettoeinkommens von Wondershare berechnet werden. Alle Empfehlungsvergütungen, die von Wondershare im Zusammenhang mit der Empfehlung an den Teilnehmer gezahlt werden, beinhalten sämtliche Steuern (falls zutreffend) und bedürfen keiner Anpassung. Wenn Wondershare verpflichtet ist, Steuern von den Zahlungen an die Teilnehmer einzubehalten, wird Wondershare die Teilnehmer über diese Tatsache informieren und ihnen den Betrag unter Abzug der Steuern auszahlen. Einschränkungen. Sowohl der Teilnehmer als auch Dritte dürfen Folgendes nicht tun: (a) die vollständige Anzeige einer Wondershare-Webseite durch „Framing“, Minimierung, Entfernung oder anderweitige Beeinträchtigung der vollständigen Anzeige einer Wondershare-Webseite verhindern; (b) ein neues Browserfenster mittels eines Hyperlinks zu einer Seite auf einer Wondershare-Website erstellen.
8. Vertraulichkeit.
Der Teilnehmer darf die Bedingungen bzw. die nicht öffentlichen Aspekte des Programms nicht an Dritte weitergeben, mit Ausnahme seiner Berater, die zur strikten Vertraulichkeit verpflichtet sind, oder wenn dies zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist.
9. Entschädigung.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, Wondershare und seine Mitarbeiter, Partner und Lizenzgeber zu schützen, zu entschädigen und von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, die aus folgenden Gründen entstehen: (a) Teilnahme am Programm; (b) Website des Teilnehmers, Markenfunktionen des Teilnehmers und Nutzung von Inhalten des Teilnehmers durch Wondershare (vorausgesetzt, dass eine solche Nutzung im Einklang mit dieser Vereinbarung steht); (c) Verstoß des Teilnehmers gegen diese Vereinbarung. (b) Teilnahme am Programm; (c) Verstoß des Teilnehmers gegen diese Vereinbarung.
10. Haftungsausschlüsse; Haftungsbeschränkung.
IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG GIBT KEINE PARTEI EINE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG AB ODER ÜBERNIMMT JEGLICHE HAFTUNG FÜR EINE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT, MARKTFÄHIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, WERDEN DAS PROGRAMM UND DIE BENUTZERSPEZIFISCHEN SEITEN IN DER VORLIEGENDEN FORM UND AUF EIGENES RISIKO DES TEILNEHMERS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. WONDERSHARE ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE ERGEBNISSE. MIT AUSNAHME VON (I) VERSTÖSSEN GEGEN ABSCHNITT 4 (COMPLIANCE); (II) VERSTÖSSEN GEGEN ABSCHNITT 5 (MARKENIDENTITÄT); UND (III) ABSCHNITT 9 (ENTSCHÄDIGUNG), SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG UND UNABHÄNGIG VON DER URSACHE ODER DER ART DES ANSPRUCHS: (A) KEINE PARTEI HAFTET IM RAHMEN ODER AUFGRUND DER ERFÜLLUNG DIESER VEREINBARUNG FÜR ANDERE SCHÄDEN, VERLUSTE ODER AUSGABEN ALS DIREKTE SCHÄDEN, SELBST WENN DIE PARTEI VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN, VERLUSTE ODER AUSGABEN WUSSTE ODER HÄTTE WISSEN MÜSSEN. DIE BETREFFENDE PARTEI WUSSTE ODER HÄTTE WISSEN MÜSSEN, DASS SOLCHE SCHÄDEN, VERLUSTE ODER AUSGABEN WAHRSCHEINLICH EINTRETEN WÜRDEN UND DASS DIE DIREKTEN SCHÄDEN NICHT ERSTATTUNGSFÄHIG WAREN; UND (B) WENN EINE PARTEI NACH DIESER VEREINBARUNG HAFTET, ÜBERSTEIGT DER BETRAG DER ENTSCHÄDIGUNG INSGESAMT NICHT DEN BETRAG DER ZAHLUNGEN, DIE WONDERSHARE DEM TEILNEHMER GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG IN DEN DREI MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM TAG DER AKTIVITÄT, DIE DEN ERSTEN ANSPRUCH BEGRÜNDET, GELEISTET HAT.
11.Zusicherungen und Gewährleistungen.
Der Teilnehmer gewährleistet, dass: (a) der Teilnehmer bei der Nutzung aller von Wondershare zur Verfügung gestellten Informationen einschließlich, ohne Einschränkung, der Wondershare-Markenmerkmale die geltenden Gesetze einhält; (b) der Teilnehmer hinsichtlich der Belohnungen, die den Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung angeboten werden, den Wortlaut der geltenden Geschäftsbedingungen klar und deutlich angibt; (c) der Teilnehmer sich bei allen Aktivitäten, die er im Rahmen dieser Vereinbarung unternimmt, an geltendes Recht hält; und (d) der Teilnehmer sich bei allen Belohnungen oder Empfehlungsvergütungen, die er im Rahmen dieser Vereinbarung erhält, stets an geltendes Recht hält, die rechtliche Verantwortung übernimmt und seine Verpflichtungen gegenüber Kunden erfüllt. (c) Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze in Verbindung mit allen Aktivitäten, die er zur Umsetzung dieser Vereinbarung unternimmt; und (d) der Teilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze, zur gesetzlichen Haftung und zur Erfüllung seiner vertraglichen und sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden in Bezug auf die gemäß dieser Vereinbarung erhaltenen Belohnungen oder Empfehlungsvergütungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verpflichtung, dem Kunden den Erhalt dieser Gelder offenzulegen, und/oder die Überweisung eines Teils dieser Gelder an den Kunden).
12. Abtretung.
Keine der Parteien darf jeglichen Teil dieser Vereinbarung ohne die schriftliche Erlaubnis der anderen Partei an die andere Partei abtreten, mit der Ausnahme, dass Wondershare die Abtretung an ein verbundenes Unternehmen vornehmen darf, wenn (a) der Abtretungsempfänger sich schriftlich verpflichtet, die Bedingungen dieser Vereinbarung einzuhalten, (b) der Abtretungsgeber weiterhin den Verpflichtungen des Abtretungsempfängers unterliegt, wenn der Abtretungsempfänger seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht nachkommt, und (c) der Abtretungsgeber die andere Partei von der Abtretung in Kenntnis gesetzt hat. Jeder andere Versuch einer Abtretung ist nichtig.
13. Vereinbarungsdauer.
Diese Vereinbarung gilt bis zur Kündigung durch eine der Parteien gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung mit oder ohne Grund kündigen, indem sie die andere Partei schriftlich benachrichtigt (eine Benachrichtigung per E-Mail ist zulässig). Bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung erlöschen alle gewährten Lizenzen und Rechte sofort, und keine Partei hat das Recht, die Markenmerkmale der anderen Partei zu nutzen. Im Falle einer Kündigung der Vereinbarung erhält der Teilnehmer nur den vollen Betrag der Empfehlungsvergütungen, die sich aus gültigen Transaktionen ergeben, die vor dem Datum der Kündigung erfolgt sind.
14. Kündigung und Änderung der Bedingungen.
Wondershare kann jederzeit und nach eigenem Ermessen (i) die Bedingungen ändern oder aktualisieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bedingungen des Programms, dieser Vereinbarung und der Belohnungen (und die damit verbundenen verbindlichen Bedingungen), und wird die geänderten oder aktualisierten Bedingungen schriftlich zur Verfügung stellen; oder (ii) das Konto des Teilnehmers aufheben und/oder die Teilnahme des Teilnehmers am Programm insgesamt beenden. Wenn Wondershare dem Teilnehmer eine aktualisierte benutzerspezifische URL oder Belohnungen (und die entsprechenden Bedingungen) zur Verfügung stellt, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, die aktualisierte Version innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu verwenden und einzuhalten.